Satzung

Geschäftsordnung des marokkanischen soziokulturellen Vereins

Einführung

Gemäß der Satzung des marokkanischen soziokulturellen Vereins in Bremen die am Samstag ,den 12 September 2020 gegründet wurde, wurde die Geschäftsordnung des Vereins erstellt und vom Vorstand des Vereins abgestimmt, mit der Möglichkeit, Abänderungen daran vorzunehmen und auch sich an diese Abänderungen zu halten. Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, sich an alle Artikel und Absätze der Geschäftsordnung zu halten 

Kapitel (1): Vorstandsbesprechungen

Artikel(1):

-Der Vorstand tritt  in der Regel alle Sonntag am Monatsende  zusammen oder bei Bedarf  auf Anfrage des Vorsitzenden oder das Drittel der Vorstandesmitglieder und mit einer bestimmten Tagesordnung. Den Vorstandsmitgliedern wird eine diesbezügliche   Einladung  zugeschickt und in der Tagesordnung müssen  die folgenden Punkte umfassen:

  1. Abstimmung der Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls der Vorangegangen Sitzung 
  3. Verschiedenes

-Die Einladung zur Teilnahme an den Vorstandesbesprechungen beschränkt sich  wesentlich nur auf die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Ausschüsse und auch auf diejenige, die nach  Entscheidung des Vorstandes das Recht zur Teilnahme haben 

-Jeder, der dreimal hintereinander unentschuldigt nicht zu den Vorstandsbesprechungen kommt, erhält vom Vorsitzenden eine Anfrage  über den Abwesenheitsgrund und wenn diese  letzet Abwesenheit  unbegründet ist, wird von seinen Aufgaben entlassen  und gemäß der Satzung des Vereins  ersetzt.

Artikel (2):

-Der Vorsitzende des Vereins oder sein Stellvertreter  schickt  dem Vorstand  eine Einladung mindestens drei Tage vor der Versammlung zu.

-In Abwesenheit des Vorsitzenden des Vereins werden alle Befugnisse auf seinen Stellvertreter übertragen und dies nach einer möglichen Kommunikation miteinander.

-Ein Bericht muss in jeder Versammlung über die allgemeine Lage des Vereins  und auch seine verschiedenen Probleme  erstattet, die  seit der letzten Versammlung aufgelöst worden sind. Im Bericht muss auch die verschiedenen Aktivitäten der Ausschüsse vorgelegt werden.

Die Schriftführer  erstatten diesen Bericht  und legen ihn vom Vorstand vor

Artikel (3):

-Jedes Mitglied im Vorstand  darf  in der Tagesordnung ein Thema oder mehrere Themen zur Diskussion  vorschlagen. Dieser Vorschlag muss zu Beginn der Sitzung  und vor der Genehmigung der Tagesordnung erfolgen.

Artikel (4):

-Der Vorsitzende des Vereins leitet die Sitzungen des Vorstandes und sorgt     für ihren reibungslosen Ablauf wie :

  • Organisation der Diskussionen.
  • Teilnahme am Gespräch  sowie die vorgesehene Frist für den Gesprächsbeitrag. 
  • Bei Abwesenheit des Vorsitzenden des Vereins werden all seine Befugnisse seinem Stellvertreter übertragen, nach dem er dazu seine Zustimmung gibt.
  • Der Stellvertreter des Vorstandes hat keinen Rechtsstatus, den Verein zusammen mit dem Schriftführer und Schatzmeister bei Gerichten, Finanzamt und Banken zu vertreten.

Artikel (5):

-Die Versammlung des Vorstandes kann nicht ohne Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder stattgefunden werden und wird verschoben, bis ein anderer Termin unter Berücksichtigung vom

  Artikel (1)

festgesetzt wird. Im Falle der Beschlussunfähigkeit  für zweimal nacheinander  wird  die vereinbarte

Versammlung trotzdem stattgefunden und ihre Entscheidungen sind für alle verbindlich.

Artikel (6):

Der Schriftsteller oder sein Vertreter erstellt Protokolle über die Sitzungen, die vom Vorsitzenden des Vereins und auch vom Schriftsteller unterschrieben werden. Er erstellt auch  die Anwesenheitsliste für Mitglieder des Vorstandes. Es ist auch verpflichtend, dass alle Mitglieder des Vorstandes durch eine Unterschrift  ihre Anwesenheit bestätigen, in dem sie sich  zu Beginn jeder Sitzung in der Anwesenheitsliste eintragen müssen.

 

Kapitel(2): Aufgaben des Vorstandes

Artikel (1):

-Der Vorstand verwaltet die Angelegenheiten des Vereins, koordiniert deren Arbeit und stärkt die Beziehungen zwischen den Mitgliedern und nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Überwachung und Aufsicht der verschiedenen Vereinsaktivitäten.
  • Verwirklichung der geplanten  Vereinsziele.
  • Durchführung der in der Satzung festgelegten Programme des Vereins.
  • Suche nach verschiedenen Finanzierungsmitteln für den Verein.
  • Organisation verschiedener Aktivitäten durch die  Ausschüsse des Vereins.
  • Schutz der moralischen und persönlichen Interessen aller Mitglieder im Verein.
  • Sorge für den Verlauf verschiedener Ausschüsse sowie auch Kontakt mit Behörden, Einrichtungen und Fachstellen.
 

Artikel (2):

Der Vorstand  darf seine Entscheidung nur mit der relativen Mehrheit der Anwesenden treffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet  der Vorsitzende des Vereins. Alle Entscheidungen müssen im Einklang mit den Anforderungen der Satzung  sowie  der Geschäftsordnung des Vereins stehen.

 

Kapitel (3): Verantwortung der Mitglieder des Vorstandes

Artikel (1):

-Die Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit Beschlüssen, Programmen und Richtlinien des Vorstandes zu arbeiten und sie verpflichten sich auch, aktiv an den Sitzungen und Aktivitäten des Vereins sowie auch an dessen Ausschüsse teilzunehmen.

Artikel (2):

-Der Inhalt der Vorstandesgespräche und alles, was die persönlichen und moralischen Interessen seiner Mitglieder betrifft, dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Artikel (3):

-Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden wie folgt festgelegt:

  • Der Vorsitzender des Vereins:

-Der Vorsitzende des Vereins leitet die Vorstandssitzungen, koordiniert die verschiedenen Aktivitäten und bei seiner Abwesenheit werden  seinem Stellvertreter diese Aufgaben  übertragen. Er unterzeichnet die Korrespondenzen und alles, was im Namen des Vereins ausgestellt wird,  zusammen mit dem Schriftführer unterschreibt  er die abgestimmten Protokolle,

-Der Vorsitzende des Vereins hat auch den Rechtsstatus, den Verein zusammen mit dem Schriftführer und Schatzmeister bei verschiedenen Behörden zu vertreten.

  • Der Schatzmeister:

-Der Schatzmeister ist derjenige, der über alle Beiträge und Spenden wacht, Rechnungen kontrolliert, regelmäßige Ausgaben bezahlt, Finanzberichte fertigstellt und ein Bankkonto im Namen des Vereins zusammen mit dem Schriftführer und dem Vorsitzenden des Vereins eröffnet.

Der Schatzmeeister hat den Rechtsstatus, den Verein zusammen mit dem Vorsitzender des Vereins  Schriftführer bei verschiedenen Behörden zu vertreten

-Alle  wichtige  Unterlagen  und Kontoauszüge sollen sorgfältig von ihm  in einem speziellen Akt eingelegt und behalten  werden.

-Der Schatzmeister hat im Fall seiner Abwesenheit durch eine schriftliche Vollmacht das Recht, den Vorsitzenden des Vereins  oder den Schriftführer als seine Stellvertreter auszuwählen.

-Der Schatzmeister erstellt zudem alle 3 Monate  periodische Finanzberichte und  übergibt  eine Kopie davon an den Vorsitzenden und behält eine Kopie als Grundlage für seinen Jahresbericht, einschließlich des  Finanzberichts, die vor der nächsten Generalversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgetragen werden.

-Der Schatzmeister darf die Geheimnisse der Finanzunterlagen des Vereins nicht offenbaren, außer Anfrage der Rechnungsprüfer, wenn  sie  diese jederzeit einsehen möchten

Der Antrag wird schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingereicht, indem sie von ihm eine schriftliche Genehmigung zur Einsichtnahme entgegennehmen.

  • Der Schriftführer:

-Der Schriftführer fertigt den literarischen Bericht an, sorgt für die Fertigstellung der Sitzungsprotokolle. Er schickt auch den Teilnehmer/innen die Einladungen zu und legt zusammen mit dem Vorsitzenden des Vereins die Tagesordnung der Versammlung fest. 

Er ist auch für administrative Angelegenheiten  des Vereins.

-Der Schriftführer  hat auch im Fall seiner Abwesenheit das Recht, dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder dem Schatzmeister durch eine schriftliche Vollmacht  zu erlauben, seine Aufgaben provisorisch  zu übernehmen.

Der Schriftführer  führt die Beschlüsse des Vorstandes durch und  koordiniert unter den Ausschüssen und stellt dem Vorsitzenden des Vereins eine Kopie aller seiner Berichte zur Verfügung. Er ist auch verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Dokumente zu wahren und den Inhalt an niemanden weiterzugeben. Nur im Falle der Generalversammlung, in der er seinen literarischen Bericht  über den verschiedenen Aktivitäten des Vereins vortragen soll.

-Der Schriftführer  darf  dem Beratungsausschuss diese Dokumente und Berichte auch mit Zustimmung des Vorsitzenden vorlegen, um den Streit unter den Teilnehmern beizulegen.

  • Der Koordinator: (Ausschuss für Medien und Kommunikation)

-Der Koordinator macht den Verein und seine Aktivitäten mit allen verfügbaren 

wissenschaftlichen Mitteln bekannt. Er bildet ein Team zur Betreuung des elektronischen 

Portals und der Vereinswebseite im  Internet. Er organisiert verschiedene Workshops, 

Schulungen und Kurse im Bereich der Medien und  Kommunikation.

Der Koordinator sorgt auch  für die Werbeschnittstelle des Vereins, erstellt Anzeigen und Werbeplakaten für den Verein und seine Aktivitäten.

  • Die Beisitzer:

-Die Beisitzer als eine Beratungs- und Vorschlagsbefugnis innerhalb des Vorstandes  haben  die Wahlberechtigung und  können einem der Ausschüsse vorsitzen, die vom Vorstand ausgegangen sind, um ein bestimmtes Projekt zu leiten. Jedes Mitglied im Vorstand kann auch schriftlich einige seiner Befugnisse an einem Beisitzer delegieren

Artikel (4):

-Jedes Mitglied des Vorstandes kann, nach  Abstimmung mit dem Vorstand, Persönliche

Kontakte  aufnehmen mit  denjenigen, die den Verein materiell oder moralisch  unterstützen können.

 

Kapitel (4): Die Ausschüsse

Artikel (1):

-Der Vorstand  kann Ausschüsse bilden, um die Umsetzung der Programme und  Aktivitäten des Vereins sicherzustellen und dies erfolgt unter Aufsicht des vom Vorstand  ausgewählten Vorsitzenden des Ausschusses.

-Neben den schon erwähnten Ausschüssen in der Geschäftsordnung können –wenn das erforderlich ist- andere Ausschüsse  gebildet werden.

-Der Vorstand wählt die Vorsitzende der Ausschüsse aus. Jeder Ausschuss soll nicht weniger als drei Mitglieder/innen  enthalten. Es ist auch voraussetzt, dass die Mitglieder/innen der Ausschüsse auch  Mitglieder/innen  im Verein durch den Jahresbeitrag  sein sollen.

Artikel(2): Aufgaben  der Ausschussvorsitzenden

-Der Vorstand  wählt die Vorsitzende der Ausschüsse aus, welche die folgenden Aufgaben übernehmen  müssen:

  • Er organisiert den Arbeitsverlauf seines Ausschusses.
  • Er hält Sitzungen für den ihm zugewiesenen Ausschuss oder mit den Vorsitzenden anderer Ausschüsse zur Beratung und Koordinierung ab.
  • Er erstellt einen Arbeitsprogramm zusammen mit seinem Team , mit der Notwendigkeit ,dieses  vorgeschlagenen Programm nach der Genehmigung vom Vorstand durchzuführen.
  • Er legt dem Vorstand  bei jeder Sitzung und bei Bedarf regelmäßige Berichte vor, gilt als Bindeglied  zwischen dem Ausschuss   und dem Vorstand und  hat das Recht, bei Bedarf, einen Stellvertreter oder Berichterstatter auszuwählen.

Artikel(3):Die Ausschüsse

1-Ausschuss für Jugend und Sport:

  • Beaufsichtigt  verschiedene Sportsaktivitäten für den Verein.
  • Organisiert  Ausflüge  für Kinder und Jugend
 

2-Ausschuss für Erziehung und  Bildung :

  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Erziehungs- und Bildungsbereich.
  • Bereitstellung von unterrichten  im Arabisch, in der marokkanischen  Kultur  und  islamischen Zivilisation.
  • Bereitstellung von Nachhilfeunterrichten  im Lehrplan.
  • Organisation von verschiedenen Treffen, um  mit Kindern und Erwachsenen  zu kommunizieren.
  • Organisation von Campingplätzen  und Ausflügen für Kinder und Jugendliche.

3-Ausschuss für Kultur:

  • Organisation von Präsentationen, Seminaren und  Sensibilisierungstreffen über das kulturelle und künstlerische Erbe des Landes.
  • Bildung von künstlerischen und kulturellen Gruppen zur Teilnahme an Foren und Festivals.
  • Organisation von kulturellen Wettbewerben und Ausstellungen für literarische und künstlerische Kreativität.
  • Bereitstellung von Kulturunterrichten und Aufführungen.
  • Organisation kultureller und künstlerischer Abende

4-Ausschuss für Soziales, studentische Angelegenheiten und  Integration :

  • Sozialberatung (Zuweisung  in dringenden Fällen zur Rechtsberatung/ Psychiatrische Beratung)
  • Begleitung in verschiedenen  administrativen Behörden und Fachstellen
  • Einfache Übersetzungstätigkeiten
  • Patientenbesuche im Krankenhaus  und  auch Besuche für die Gefangenen in Bremen und Umgebung
  • Hilfe für Bedürftige  innerhalb und außerhalb Deutschlands

5-Ausschuss für Frauen, Familie und Kinder:

  • Er befasst sich mit Frauen , Familie und Kindern
  • Er bietet Betreuung und Beratung an.
  • Er hilft bei Platzsuche  in Kitas  und Kindergarten.
  • Er gibt Deuschkurse für Frauen mit Kindern, mit der Möglichkeit, sich um die Kinder während der Unterrichtszeit  der Mütter zu kümmern.

6-Ausschuss für Koordination, Verfolgung und Angelegenheiten der ersten 

Generation:

  • Er sorgt für die Koordination unter den Ausschüssen und  verfolgt ihre Aktivitäten.
  • Er koordiniert zwischen dem Beirat und dem Vorstand  des Vereins.
  • Er interessiert sich für die Probleme der ersten Generation und auch Ihre Hilfe  bei den notwendigen Beratungen  im Alltagsleben   .

Kapitel (5) : Beitritt und Mitgliedschaft

 

Artikel (1): Mitgliedschaft

 Die Zustellung der Mitgliedschaft und des Mitgliedsausweises erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

  • Persönliche Einreichung eines Antrags auf Mitgliedschaft.
  • Ausfüllen vom Antragsformular für den Beitritt.
  • Mitbringen von zwei Fotos, einer Kopie des Schülerausweises und einer Kopie des Studentenausweises.
  • Erbringung der vorgeschriebenen jährlichen Beitragspflicht in Wert von 60 Euro
  • Ermäßigung oder Befreiung von der Jahresbeitragspflicht. Dies liegt in der Zuständigkeit des Vorstandes.
  • Respekt und Einhaltung der organisatorischen Vorschriften des Vereins.

 

 

Artikel (2): Mitgliedschaftsrechte

  • Erörterung aller organisatorischen Fragen  über den Vorstand des Vereins und auch deren Organen.
  • Unterbreitung von Anregungen und Bemerkungen zur Verbesserung der Arbeit des Vereins.
  • Wahl für alle Vereinsorgane gemäß der Satzung und Geschäftsordnung.
  • Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins.

 

Artikel (3): Pflichten für Mitgliedschaft

  • Der finanzielle oder moralische  Beitrag zum Verein, wenn und wann es  dies erforderlich ist.
  • Die Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins und auch die Durchführung der diesbezüglichen übertragenen Aufgaben.
  • Die Aufrechterhaltung des Zusammenhalts im Verein  durch die Unterstützung seiner Entscheidungen, die zu seiner Einheit führen.
  • Die Wahrung  und Sicherstellung der Unabhängigkeit des Vereins.

 

Artikel (4): Verlust der Mitgliedschaft

  • Durch Einreichung einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese  wird erst wirksam, wenn   sie vom Vorstand angenommen wird.
  • Nichtzahlung des Jahresbeitrages.
  • Verstoß gegen die Satzung  und die Geschäftsordnung des Vereins.
  • Verwendung des Namens des Vereins für persönliche Zwecke.
  • Jeder Fall wird vom Vorstand geprüft.
  • Der Betroffene kann durch einen schriftlichen Antrag von  dem Vorstand auffordern, die Entscheidung über den Verlust seiner Mitgliedschaft zu überprüfen.

 

Kapitel (6) : Allgemeine Anforderungen

Artikel (1):

Die Geschäftsordnung kann auf Antrag des Vorsitzenden des Vereins oder von zwei Drittel der Vorstandsmitglieder abgeändert werden.

Artikel (2):

Jeder Artikel, der den Grundlagen der Geschäftsordnung nicht zustimmt, gilt als  ungültig und unwirksam.

Artikel (3):

  1. Diese Geschäftsordnung wird verbindlich und wirksam, sobald dieses vom Vorstand genehmigt wurde.
  2. Sie gilt als integraler Bestandteil der Satzung des Vereins.

 

Artikel (4):

  1. Die Artikel und Absätze dieser Geschäftsordnung könnten  vom Vorstand nach einer Abstimmung mit relativer Mehrheit abgeändert werden.
  2. Es ist für alle verbindlich und wird der nächsten Mitgliederversammlung vorgelegt.
 

Bremen am13.Juni.2020